Augsburger ReligionsfriedenVon den deutschen Kurfürsten und Ferdinand I. auf dem Augsburger Reichstag (1555) unterzeichneter Beschluß, der die Gleichberechtigung der evangelischen Kirche mit der katholischen Kirche herstellte. Von da an konnten die deutschen Fürsten frei zwischen den beiden Religionen wählen, während ihre Untertanen entweder der Religion ihres Herrschers folgen mußten oder frei in ein ihrer Religion entsprechendes Fürstentum umziehen durften (cuius regio, eius religio = wessen Land, desjenigen Religion. Als Sprichwort: Wes' Brot ich eß, des' Lied ich sing.). AM |