Oberstes Patronatsherrenrecht

Fejérkövi, István
Von der katholischen Kirche erkämpftes Privileg der ungarischen Könige, das sich in erster Linie auf die Besetzung der Prälatenstühle, die Gründung von Bistümern bzw. die Kompetenz der Kirche in verschiedenen weltlichen Rechtsangelegenheiten bezieht. Letztendlich läßt sich das oberste Patronatsherrenrecht auf die Tätigkeit Stephans des Heiligen als Kirchenorganisator zurückführen. Doch im 12.-14. Jahrhundert war es den ungarischen Königen, teils wegen des kanonischen Wahlsystems (das Domkapitel wählt den Bischof, die Gemeinschaft der Mönche den Abt), teils wegen der Ernennungen, die sich der Papst vorbehielt (reservatio), nur in begrenztem Maße möglich, ihren Willen bei der Ernennung von Prälaten geltend zu machen. Erst während der Regierungszeit der Könige Sigismund und Matthias Hunyadi konnte sich das oberste Patronatsherrenrecht voll entfalten, was im wesentlichen soviel bedeutet, daß der ungarische König die Bischöfe der einzelnen Diözesen des Landes ernennt, während der Heilige Stuhl lediglich zur Bekräftigung der Wahl berechtigt ist. Blütezeit des obersten Patronatsherrenrechts war die 400jährige Herrschaft der Habsburgkönige in Ungarn (1527-1918). Sie nutzten jede sich bietende Gelegenheit und mit diesem Recht verbundene Möglichkeit und ernannten viele ungarische Bischöfe, selbst wenn der Heilige Stuhl (insbesondere im 17. Jahrhundert) deren Bekräftigung beharrlich verweigerte.

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