Artikelorte (lat. articulus=Gesetzartikel, articularis=laut Gesetzartikel)
Diejenigen Orte, in welchen der Landtag des Jahres 1681 den evangelischen und reformierten Kirchen die offizielle Religionsausübung gestattete. In den elf westlichen und nordwestlichen Komitaten des Landes beschränkte das Gesetz die freie Ausübung des protestantischen Glaubens auf zwei bis drei Orte pro Komitat, und im östlichen Landesteil auf jene Orte, wo es damals eine Kirche gab. Das Toleranzedikt Josephs II. (1780-1790) hob die Artikelorte teilweise auf, und der Landtag von 1790/1791 setzte die Regelung dann endgültig außer Kraft.
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