Liturgie (griech., lat.)
Ursprüngliche Bedeutung: "gemeinsames Werk" (leiton ergon) der Gemeinde der Gläubigen zu Ehren Gottes, sowohl in Worten, als auch in Taten. Im juristischen Sinn bezeichnet Liturgie alle ordnungsmäßig bestehenden gottesdienstlichen Handlungen. Bei den Katholiken schließt sie neben der Messe auch die Gebetspraxis und natürlich die die liturgischen Texte tragenden Gesänge ein, da "die den heiligen Text begleitende Melodie ein notwendiger und zur Vollkommenheit beitragender Bestandteil der feierlichen Liturgie ist" (II. Vatikanisches Konzil, Liturgische Konstitution, Punkt 112).
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