Raja
Türkische Form: reaja, Bedeutung: Herde. Die Rechtsordnung des Osmanischen Reiches teilte die Gesellschaft in zwei Gruppen: in sog. Soldaten (türk. askeri) und in Rajas. Zur ersten Gruppe gehörte jeder, der Angestellter des Staates war, dafür entlohnt wurde oder ein Benefizialgut erhielt und Steuerfreiheit genoß. Alle übrigen, die Produktionstätigkeit ausübten (hauptsächlich landwirtschaftliche) und an den Staat Steuern zahlen mußten, zählten als Raja, unabhängig davon, ob sie Christen oder Moslems waren. Der vom Raja benutzte Boden gehörte prinzipiell dem Staat. Doch wenn er ihn ordentlich bestellte, konnte er ihm nicht weggenommen werden.
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