Torsteuer
Ungarländische Entsprechung der sog Ißpendsche-Steuer, die von der nicht-muslimischen Einwohnerschaft erhoben wurde. Im allgemeinen war von dieser Steuer derselbe Personenkreis betroffen, der auch die Dschisje zahlte, d.h. also über ein bewegliches Vermögen im Wert von mindestens als 300 Aktsche verfügte. Anfangs betrug die Torsteuer 50 Aktsche, zahlbar in zwei gleich hohen Raten am Tag des hl. Georg bzw. des hl. Demetrius. Einzelnen Städten (Ofen und Pest) und Gesellschaftsschichten (Priester, Richter) wurde die Torsteuer erlassen.
PF |
|