Urbarium

Dörfer Révfalu und Patakháza bei Raab
Schriftstück, das zur Regelung des Verhältnisses zwischen Grundherren und Leibeigenen diente bzw. als Arbeitskräfteregister geführt wurde. Sein Entstehen hängt mit dem Verschwinden der einheitlichen Leibeigenschaft bzw. der sozialen und ökonomischen Differenzierung der Arbeitskräfte zusammen. Es kann folgende Angaben enthalten: Ausdehnung des Herrschaftsgutes, dessen Einkünfte, die auf dem Gut lebende Bevölkerung, deren Bodenanteile und Tierbestand, deren Dienstleistungen und sonstige Verpflichtungen. Urbarien dienten dazu, den Grundherren die Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber den Leibeigenen zu erleichtern. In Ungarn wurden Urbarien seit dem 15. Jahrhundert angelegt. Früher enthielten die Freibriefe die Rechte und Pflichten der Dienenden. Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gestaltet sich das Verhältnis zwischen Grundherr und Leibeigenen auf der Grundlage einer Vereinbarung oder der Rechtsbräuche, und in den Urbarien tauchen immer umfangreichere Texteintragungen über die Verwaltung der Dörfer bzw. die Art und Weise der Flurnutzung auf.

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