magister capellae

Sänger 1
Ursprünglich bezog sich der Begriff nicht ausgesprochen auf eine Funktion im Bereich Musik, sondern auf den an der Spitze einer Kapelle stehenden Geistlichen höheren Ranges. Doch ab dem Zeitalter Ludwigs II. dürfte er auch bei uns - wie anderswo in Europa - einen Musiker bezeichnet haben, und mit der Zeit verstand man darunter in erster Linie die Hofmusiker. Diese Person darf, obwohl es der fähigste und beste Musiker des Hofes war, der das Ensemble sowohl in musikalischer, als auch in administrativer Hinsicht leitete, nicht als Kapellmeister im heutigen Sinne des Wortes verstanden werden. Denn diese Funktion bildete sich erst später heraus.