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HISTORISCHE GEOGRAPHIE

NACHBARLÄNDER, PROVINZEN
DIE REGIERUNG DES LANDES
SIEDLUNG UND WOHNSTÄTTE



NACHBARLÄNDER, PROVINZEN

Die Grenzen Ungarns hatten sich im Vergleich zur Arpadenzeit nicht verändert, die benachbarten Länder aber waren andere. Im Norden grenzte das Königreich Polen an Ungarn, das bis 1370 unter Herrschaft der Piasten, zwischen 1370 und 1386 der Angeviner und ab 1386 der Jagellonen stand. Das Herrscherhaus von Galizien-Wolhynien war 1340 ausgestorben. Einige Jahrzehnte später geriet der westliche Teil Galiziens und Wolhyniens unter polnischen Einfluß. Während des polnischen Königtums Ludwigs I. hatten zwar Ungarn ein Jahrzehnt lang das Land verwaltet, die den Titel Woiwode von Rußland trugen, doch von 1387 an wurde es unter dem Namen Kleinrußland endgültig ein Teil Polens. Das Gebiet verlor seine Bedeutung für die ungarische Politik. Die erste Ehe Karls I. mit der aus Galizien stammenden Maria schloß das Kapitel der jahrhundertelangen dynastischen Beziehungen zwischen Rußland und Ungarn ab.

Südöstlich erstreckte sich das Gebiet der Goldenen Horde. Karl I. mußte mehrere mongolische Übergriffe auf Ungarn abwehren. Mitte des Jahrhunderts zog sich die Goldene Horde über den Dnjestr zurück. Das herrenlos gebliebene Moldau gelangte unter ungarische Oberhoheit, das die rumänischen Woiwoden von Marmarosch - Drág und später dessen Sohn Szász - verwalteten. Ein anderer Woiwode von Máramaros, Bogdan, stürzte um 1359 deren Herrschaft und organisierte das Fürstentum Moldau. Der spätere ungarische Vasallenstaat unterwarf sich Polen zur gleichen Zeit wie Galizien, obwohl er mitunter auch die Oberhoheit Ungarns noch anerkannte.

Als zweiter rumänischer Staat entstand um 1330, nach dem erfolglosen Feldzug Karls I., das selbständige Fürstentum Walachei. Es erstreckte sich auf das Gebiet des Severiner Banats (Oltenien) und Munteniens jenseits der Olt. Seine Woiwoden trugen, wenn sie sich dem ungarischen König unterwarfen, zugleich den Titel des Bans von Severin. Sie waren auch die Herren des Fogarasföld genannten Landesteils, und ab 1394 wechselten sie desöfteren zwischen türkischer und ungarischer Lehnsherrschaft. Woiwode Mircea cel Bætrin (1386-1418) betrieb eine ungarnfeundliche Politik. Nach seinem Tode stellte König Sigismund die Burg von Severin unter ungarische Verwaltung. 1429 übernahm der Deutsche Ritterorden den Schutz der Severiner Grenzburgen. Doch da die Ritter den Türken unterlagen, besetzten 1435 erneut königliche Truppen die Burgen.

An einem kurzen Abschnitt der unteren Donau war Bulgarien der Grenznachbar Ungarns. Bulgarien hatte sich Mitte des 14. Jahrhunderts in zwei Teile gespalten, und der an Ungarn grenzende Teil gehörte zum bulgarischen Zarenreich Vidin (Bodony). 1365 besetzte Ludwig I. den Zarenstaat. An seine Spitze stellte er mit dem Titel Ban von Bulgarien einen ungarischen Statthalter, der ähnlich wie bei anderen Banaten auch über Gebiete in Ungarn verfügte. Nach der Schlacht bei Nikopol (1396) wurde Vidin von den Türken besetzt.

Das Banat Matschow lag außerhalb der engeren Grenzen Ungarns, die ungarischen Könige betrachteten es jedoch als einen Teil des Landes. Auch Serbien erhob Anspruch auf das Gebiet, so daß Karl I. mehrere Feldzüge um seinen Besitz führen mußte. 1320 organisierte der König Matschow als Banat, das bis 1479 bestand. Seiner Oberhoheit unterstanden abwechselnd mehrere ungarische Komitate: Valkó, Bodrog, Sirmien, Baranya, Bács und Tolna. Nach 1389 gelangten die jenseits der Save gelegenen Teile mit Ausnahme von Belgrad in serbische Hand.

Serbien wurde nach der Schlacht auf dem Amselfeld 1389 türkischer Vasallenstaat. Sein Herrscher, der den Titel Despot tragende Stephan Lasarevitsch, ging um 1403 mit König Sigismund ein Bündnis ein, trat der Drachengesellschaft bei und erhielt in Ungarn große Besitzungen geschenkt. Vor seinem Tod schlossen er und Sigismund 1426 in Tata einen Vertrag, in welchem er seinen Neffen Georg Brankovitsch zum Erben von Serbien und seiner Güter in Ungarn einsetzte. Dieser hatte sich bereit erklärt, Belgrád (Nándorfehérvár) und die Burg Galambóc den Ungarn zu übergeben. Der Kapitän von Galambóc hingegen übergab die Burg den Türken, und 1428 scheiterte auch der Versuch, sie zurückzuerobern. Damit wurde Ungarn im Gebiet zwischen Severin und Galambóc unmittelbarer Nachbar des Osmanischen Reiches.

Bosnien verselbständigte sich im 14. Jahrhundert, seine Herrscher erkannten die ungarische Oberhoheit mit kurzen Unterbrechungen bis zur türkischen Eroberung an. Im 14. Jahrhundert herrschten hier größtenteils Mitglieder der Kotromanitsch-Dynastie; als erster der Schwiegervater Ludwigs des Großen, Stephan II. Dies war die letzte dynastische Verbindung Ungarns zu einem südslawischen Herrscherhaus, denn das Vordringen der Türken setzte diesen Beziehungen ein Ende. Im Jahr 1377 krönte man Tvartko mit ungarischem Einverständnis zum König von Bosnien und Serbien. Unter Sigismund erwies sich Bosnien als sehr wankelmütiger Vasall, weshalb man 1404 in einem Teil des ehemaligen Banats Ozora, zusammen mit Srebrenik, und 1434 in Jajca ungarische Garnisonen stationierte.

Dalmatien war kein einheitliches Staatengebilde, sondern bedeutete die über eigene Regierungen verfügenden und eine unterschiedliche Politik betreibenden Stadtrepubliken am Ufer der Adria. Karl I. nahm zur Kenntnis, daß die Städte dem Einfluß Venedigs unterlagen, lediglich Zengg stand noch unter ungarischer Oberhoheit. Die Herrschaft Ungarns über Dalmatien bestand von 1358 bis 1412. Im Jahr 1420 unterwarfen sich auch Spalato und Trau der Republik Venedig. Danach konnten die ungarischen Könige nur noch ein formelles Recht auf Dalamtien geltend machen. Ragusa allerdings blieb in ungarischer Hand.

Im Gegensatz zu den vorgenannten Ländern war Kroatien sehr eng an Ungarn gebunden. Dem dynastischen Prinzip der Landesteilung gemäß wurde es 1353-56 gemeinsam mit Slawonien von Herzog Stephan und dann von dessen minderjährigem Sohn regiert. Anschließend trennte man bis 1476 die Verwaltung Dalmatiens und Kroatiens von der Slawoniens. An der Spitze beider Provinzen standen Bane. Das Land war in Suppanate unterteilt, deren Funktion der der ungarischen Komitate aber nicht glich.

Kroatien und Slawonien grenzten an die Krain, Slawonien gemeinsam mit Ungarn an die Steiermark, und Ungarn wiederum an die Steiermark sowie an Österreich, d.h. dessen Niederösterreich genannten Landesteil. Die Grafschaft Cilli wurde zum Ende der Herrschaftszeit Sigismunds für zwei Jahrzehnte selbständig und damit zum Grenznachbarn Slawoniens. In der Krain, der Steiermark und in Österreich herrschte die Dynastie der Habsburger. Nördlich vom Fluß March begann das unter Herrschaft der böhmischen Könige stehende Mähren, und auch das dem Burgkomitat Trentschin teilweise benachbarte Schlesien gehörte zur böhmischen Krone.

DIE REGIERUNG DES LANDES

Der König

In den Jahren 1370-1382 bestand zwischen Ungarn und Polen eine Personalunion, beide Länder wurden aber völlig separat regiert. Es ist unbegründet, aus dieser Zeit von einem Reich zu sprechen, das "von drei Meeren umspült" wurde. Denn obwohl die Polen Anspruch auf Pommern erhoben, besaß Polen damals in Wirklichkeit keine Meeresküste. Im Fürstentum Moldau, das unter Ludwig I. ungarischer Vasallenstaat war, gab es zwar Schwarzmeerhäfen, doch diese unterlagen nicht dem Einfluß des ungarischen Königs. Die Walachei hatte keine Meeresküste, die Dobrudscha war bulgarisches Territorium. Ludwig der Große konnte also lediglich die dalmatinischen Adriahäfen sein Eigen nennen.

Die Angeviner frischten Mitte des 14. Jahrhunderts eine zeitlang die dynastische Landesteilung wieder auf. Die Söhne Karls I. erhielten Herzogstitel: Ludwig den des Herzogs von Siebenbürgen, Stephan den des Herzogs von Slawonien, doch selbständig regierte keiner von beiden. Erst ab 1349 hatte Stephan als Herzog von Zips und Sáros und dann von Siebenbürgen einen eigenen Hof. Ab 1351 wurde er Herzog von Kroatien und Dalmatien, ab 1352 daneben auch von Slawonien. Als er ein Jahr später starb, trug diesen Titel sein minderjähriger Sohn Johann. 1356 schaffte man die Separatregierung ab, und damit war in Ungarn die Zeit der dynastischen Teilung des Landes endgültig vorbei.

Slawonien zählte als separates Land, doch wie früher schon benutzten die Monarchen den slawonischen Königstitel auch damals nicht. Siebenbürgen bezeichnete man nicht als Land, sondern als den "siebenbürgischen Teil". Die an seiner Spitze stehenden Woiwoden waren zugleich Gespane von Szolnok und im 14. Jahrhundert auch des Komitats Arad. Die Bane von Matschow waren mit ähnlichen Machtbefugnissen ausgestattet wie die Woiwoden und slawonischen Bane. Sie ernannten die Gespane in ihrem Gebiet selber und hatten einen eigenen Gerichtshof. Im 15. Jahrhundert wurden die Ämter des Bans und Woiwoden häufig von mehreren Personen gleichzeitig bekleidet. Meist stammten die Woiwoden nicht aus siebenbürgischen Familien.

Ludwig der Große setzte, wenn er längere Zeit fern des Landes weilte, seine Mutter als Statthalter ein, Sigismund ließ sich von Vikaren vertreten. Der Kronrat war neben dem König das höchste Entscheidungsgremium. Ihm gehörten die Kleriker, Barone sowie einige Mitglieder des Hofes an. Bei den Landtagen, die Karl in der ersten Hälfte seiner Herrschaftszeit mehrmals und Ludwig der Große nur zweimal einberief, ließ sich zwar auch der Mitteladel vertreten, doch das letzte Wort sprachen auch dort die Kleriker und Barone. Anläßlich des Landtages 1385, als man Karl den Kleinen zum König wählte, waren zum erstenmal jeweils vier Vertreter der Komitate anwesend. Gesetze wurden später auch ohne den Landtag erlassen, gestützt auf die Meinung des Kronrates.

Komitate und Stühle

Die lokale Verwaltung oblag zu jener Zeit im größeren Teil des Landes den Komitaten. Damals ging man daran, auch in den neu besiedelten Gebiete, wie z.B. Liptau, Turóc, Marmarosch, Komitate zu organisieren. An ihrer Spitze standen Gespane, die im allgemeinen als Gespane mehrerer Komitate amtierten. Ihre Stellverteter, die Vizegespane, wählten sie unter ihren eigenen Familiares aus. Das einzige regelmäßig tätige Forum des Komitats war der zweiwöchentlich an einem bestimmten Tag und Ort zusammentretende Gerichtshof, den man mit einem aus dem Lateinischen entlehnten Begriff als Sedria bezeichnete. An den Sitzungen des Gerichts nahmen zumeist nur die Vizegespane und als Beisitzer die vom Adel gewählten Stuhlrichter teil.

Im 14. Jahrhundert stellte man in immer mehr Komitaten Notare an. Zur gleichen Zeit tauchten die Kreise auf, deren Zahl im allgemeinen mit der der Stuhlrichter übereinstimmte. Sie waren organisatorische Einheiten zur Steuereinziehung, keine Kommunalverwaltungen. Mit der Sigismundzeit wuchs nach und nach die Rolle der Burgkomitate bei der Verwaltung des Landes, seit dieser Zeit kann von einer gewissen Selbstverwaltung der Komitate gesprochen werden. Die slawonischen Komitate wurden ähnlich den ungarischen Komitaten verwaltet, eine Ausnahme bildeten lediglich drei Komitate (Szana, Orbász und Dubica) im sog. Niederslawonien, die als Suppanate organisiert waren.

In einzelnen Gegenden des Landes gab es Stühle anstelle der Burgkomitate. Grundlage der kumanischen Stühle bildeten die Geschlechter, ursprünglich hatte jedes Geschlecht seinen eigenen Stuhl. Es gab sechs kumanische Stühle, die Existenz eines selbständigen Stuhls der Jazygen ist in diesem Zeitraum nicht erwiesen. Die Szekler hatten ursprünglich sieben Stühle. Nach der Niederschlagung des Aufstandes der Sachsen von 1324 wurde die Verwaltung des Sachsenlandes umgestellt. Man schuf die sächsischen Stühle, die sich jedoch nicht auf das gesamte von Sachsen bewohnte Gebiet in Siebenbürgen erstreckten. Das Szeklerland unterstand dem Siebenbürger Woiwoden nur indirekt, es wurde vom Szekler Gespan verwaltet. Die Gespane des Szeklerlandes waren keine Szekler, und sie versahen bis zum Jahr 1402 auch die Verwaltung der "Zwei Stühle" genannten sächsischen Stühle.

Die rumänischen Bezirke oder Gespanschaften wurden weiterhin im Rahmen der Burgkomitate verwaltet. Sie bestanden im allgemeinen aus der Gesamtheit der unter Leitung eines Kenéz stehenden Gemeinden. Im Zipserland existierten gleichzeitig drei Verwaltungsformen: das Burgkomitat, die Gemeinschaft der Zipser Sachsen und der Zehnlanzenstuhl. 1412 verpfändete Sigismund die Burg Lublo, die Marktflecken Lublo und Podolin sowie weitere 14 "freie" Zipser Dörfer an den polnischen König Wladislaw II. Diesen Teil des Zipserlandes erhielt Ungarn erst 1772 zurück. Die Kommunalverwaltung der Orte blieb jedoch bestehen, ihre Rechtsstellung veränderte sich nicht - man betrachtete sie weiter als Teile der ungarischen Krone.

Finanzverwaltung

Die Staatseinnahmen stellten zugleich die Einnahmen des Königs dar. Angelegenheiten des Fiskus oder der Kammer wurden von den Monarchen als Angelegenheiten ihrer Privatgüter gehandhabt. Die Verwaltung der Finanzen oblag den vom Schatzmeister und später vom Fiskal abhängigen lokalen Kammern. An ihrer Spitze standen Kammergespane, die die Kammern für eine vertraglich festgelegte Summe pachteten. Diese Kammern hatten sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert; zum Beispiel interessierten sich Salzkammern nicht für die Tätigkeit der mit Erzen befaßten Bergkammern. Im Zuge seiner Finanzreformen richtete Karl I. zehn Münzkammern ein, zu jeder einzelnen Kammer gehörten mehrere Prägestätten.

Authentische Tätigkeit ausübende Orte

Authentische Tätigkeit ausübende Orte waren die lokalen Einrichtungen des öffentlichen Schrifttums. Sie fertigten Berichte über die auf höheren Richterbefehl durchgeführten Untersuchungen bzw. stellten im Auftrag von Privatpersonen sog. Erklärungen aus. In den Gesetzen des Jahres 1351 verbot man kleineren Konventen, Urkunden über Güterveräußerungen auszustellen. Zwei Jahre später wurden die Siegel aller authentische Tätigkeit ausübenden Orte überprüft. Ihre Tätigkeit durften nur diejenigen Orte fortsetzen, die das Siegel zurück bekamen. Danach änderte sich im Mittelalter der Kreis der auf diese Tätigkeit spezialisierten Kapitel und Konvente kaum noch.

Königliche Residenz und Hauptstadt

Vom Beginn des 14. Jahrhunderts an betrachtete man Buda (Ofen) als Hauptstadt des Landes. Im Zeitraum 1323-1405/08 hatten der Königshof und die zentralen Gerichte in Visegrád residiert, erst zwischen 1346 und 1355 zogen sie wieder nach Ofen um. Allerdings war Visegrád niemals Hauptstadt, sondern nur Residenz. Auch in anderen Ländern Europas wurde zu jener Zeit zwischen Hauptstadt und Residenz unterschieden. Diese Unterscheidung zwischen ständiger Residenz und Hauptstadt war die letzte Übergangsphase in jener mehrhundertjährigen Entwicklung, die sich seit dem Zeitalter des Herumreisens des Königshofshofes von einem Herrensitz zum anderen bis zur Geburt der Residenzhauptstadt, d.h. der gemeinsamen Residenz und Hauptstadt, vollzog.

Zu Sigismunds Zeit errichtete man an der Stelle des heutigen Palastkomplexes die königliche Burg und den neuen Palast. Als Sigismund in seinen letzten Lebensjahren seine Residenz in das an der Grenze zum Deutsch-Römischen Reich gelegene Preßburg verlegen wollte, ließ er auch die dortige Burg umbauen.

SIEDLUNG UND WOHNSTÄTTE

Städte

Im Jahr 1301, zur Zeit des Aussterbens der Arpadendynastie, war in Ungarn erst ein Teil der Städte, die man nach dem Mongolensturm errichtet hatte, von Mauern umgeben. In der westlichen Hälfte Europas gab es befestigte Städte schon wesentlich früher, dort war man den einheimischen Verhältnissen um rund einhundert Jahre voraus.

Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Warenproduktion und die Kultivierung neuer Gebiete ermöglichten es, daß in den Dörfern mehr Nahrungsmittel als früher erzeugt wurden. Dieser relative Warenüberfluß führte zu einem demographischen Wachstum, als dessen unmittelbare Folge immer mehr Menschen in die ständig erstarkenden Städte zogen, um dort zu wohnen und ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Auch das Handwerk, das sich in den zu Städten heranwachsenden Siedlungen entfaltete, trug zu diesem Überschuß an Produkten bei.

Infolge des reger werdenden Warenaustauschs erwiesen sich die zeitgenössischen kirchlichen Einrichtungen und neben den Burgen entstandenen Märkte, die damals bereits über ihre örtlichen Rahmen hinausgewachsen waren, nach und nach als zu eng. Der Fernhandel forderte für sich einen größeren Anteil am Handelsverkehr.

Die Stuhlweißenburger Latiner hielten es Anfang des 13. Jahrhunderts für erwiesen, daß der ihre Rechte festschreibende Freibief, man nennt ihn kurz Weißenburger Freiheit, von König Stephan dem Heiligen stamme. Auf der Grundlage gerade dieses Freibriefs hatten 1238 Tirnau, 1248 Nitra, 1271 Raab und Szatmár, 1277 Ödenburg sowie im Jahr 1279 Eisenburg ihre Privilegien erlangt. Dasselbe wie Weißenburg zu erreichen, blieb für die Städte selbst im 14. Jahrhundert noch ein Wunschtraum. Wesentlichstes Element dieser Freiheit war die Zollfreiheit, und als wichtiges Privileg galt das Landesmarktrecht. Neben Stuhlweißenburg stand dieses Recht nur wenigen Städten zu, z.B. ab 1287 Ofen, ab 1344 Ödenburg und Preßburg, ab 1347 Kaschau und ab 1353 Bistritz in Siebenbürgen.

Der neuen Hauptstadt - Ofen - kam eine ständig wachsende Bedeutung zu. Während die wichtigsten Handeslrouten des Landes bis zum Ende des 13. Jahrhunderts von Weißenburg kontrolliert wurden, verlagerte sich dieser Knotenpunkt im Zeitraum nach dem Mongolensturm mehr und mehr nach Ofen. Immer häufiger werden vom Ende des 13. Jahrhunderts an die Ofner Stadtprivilegien als Beispiel erwähnt, als Muster dienten aber auch Korpona oder für die Bergstädte Schemnitz und Teschen. Gegen Mitte des 14. Jahrhunderts begann man zunächst, die städtischen Privilegien in einheitliche rechtliche Rahmen zu fassen.

Ein Gutteil der Städte, die man als Folge des Mongolensturms von 1241-42 mit Mauern umgab, zählte auch früher schon als weitläufig. Weißenburg beispielsweise war bereits Ende der Arpadenzeit eine Ansiedlung beträchlicher Größe, und im ausgehenden 15. Jahrhundert umfaßte es ein Gebiet von ca. 1780 ha. Ein solch riesiges Wohngebiet einzuzäunen, war weder möglich noch sinnvoll. Gerade deshalb wurden beim Bau der Stadtmauern zusammenhängende bzw. zusammengehörende Stadtteile oder Straßen durchtrennt.

Die ummauerte Innenstadt findet erstmals zwischen 1259 und 1270 Erwähnung. Ihr Territorium ist, gemessen an dem der ganzen Stadt, eher klein zu nennen. Es umfaßte insgesamt 20,8 ha, was Ende des 15. Jahrhunderts in etwa ein Neuntel des Weißenburger Stadtgebiets war. Von dieser Zeit an erwähnen unsere Urkunden die künstlich geschaffenen Vorstädte: Die spätere Ofner Vorstadt im Jahr 1331 als suburbium und 1406 als civitas exterior, die Neustadt 1327 als Insel, die Vorstadt Ingovány 1372 als Inguan, und Neudorf 1298 unter dem Namen Nova Villa.

Eine ähnliche Entwicklung ist auch in Gran - Königsstadt -, Raab, Körmöcbánya, der Ofner Wasserstadt, Fünfkirchen sowie Preßburg zu beobachten. Als typisch urbanes Problem galt, daß die Einwohner innerhalb des von Mauern umschlossenen Gebiets nicht mehr genügend Platz fanden und daher nach außen drängten. Man löste das Problem, indem man entweder das Stadtgebiet erweiterte und die Stadtmauer um einen neuen Abschnitt verlängerte - wie wesentlich später in Rust -, oder außerhalb der Mauern ausgedehnte Vorstädte gründete, wie im Falle von Belgrad oder Kronstadt.

Diese zellenartig weiterwachsenden Stadtteile gingen später zum Teil im Stadtkern auf, oder sie erhielten als Vorstädte eventuell ähnlich wie die Innenstadt eine Befestigungsmauer (Raab, Hermannstadt, Fünfkirchen, Ödenburg). Preßburg bekam spätestens 1311 eine Stadtmauer, und im 14. Jahrhundert wurden auch die Städte Tirnau, Bartfeld, Preschau, Güns, Trentschin, Eisenstadt und Skalitz befestigt. Ein Großteil der Städte war neben einer früheren Burg entstanden, und der Herr dieser Burg übte auch die Aufsicht über ihren Markt aus. Diese Burgen, die sich im Besitz des Königs bzw. der Königin, sowie in erzbischöflichem, bischöflichem oder gräflichem Besitz befanden, mußten sich nicht unbedingt auf einer der umliegenden Anhöhen erheben (Kronstadt, Erlau, Gran, Schemnitz, Schloining, Trentschin, Veszprém, Visegrád, Sohl), sondern konnten - mitunter schon früher ausgebaut (Fünfkirchner Bischofsburg), mitunter durch einen Graben abgegrenzt (neue Königsburg in Stuhlweißenburg, Käsmarkt, Klausenburg, Eisenstadt) - auch im Verband der Stadtmauern stehen.

Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts gab es an den Ende des 13. - Anfang des 14. Jahrhunderts ausgebauten Befestigungen der Städte fast keine qualitativen Veränderungen. Die relativ hohen, durch Türme mit rundem, hufeisenförmigem, halbrundem oder quadratischem Grundriß gegliederten Stadtmauern bewahrten ihre Form. Die an weniger geschützten Stellen erbauten Städte umgab ein breiter Graben, über welchen hölzerne Zugbrücken zu den in der Regel zwei oder drei Stadttoren führten. Diese Tore hatten zu ihrem Schutz selbstverständlich einen separaten Torturm. Über ähnliche Wehranlagen verfügten auch die damaligen Burgen, die in dieser Zeit noch immer eher auf Anhöhen als in flachem Gelände erbaut wurden. Da mit der Verbreitung und allgemeinen Anwendung der Kanone bei der Belagerung von Burgen erst vom Ende des 15. bis Anfang 16. des Jahrhunderts an gerechnet werden kann, dürfte sie im behandelten Zeitalter noch keinen Einfluß auf den Burgenbau bzw. die Anlage der Stadtmauern ausgeübt haben.

Die Befestigungsmauern waren damals also noch dünner und auch höher, weil man nicht das die Mauern zerstörende Kanonenfeuer, sondern die auf Leitern emporkletternden Belagerer fürchtete. Von den die Mauern in bestimmten Abständen gliedernden Türmen beschossen Bogenschützen die Angreifer, die die Festungsanlagen zu erstürmen suchten. Innerhalb der Städte hatte man mitunter die Pfarrkirche (Bartfeld, Bistritz, Kronstadt, Preschau, Földvár, Leutschau, Hermannstadt, Szepesszombat, Sohl) oder aber die königliche Basilika und den dazu gehörigen Gebäudekomplex (Stuhlweißenburg) extra mit einer Mauer umgeben. In vielen Fällen standen die Kirche (Altenburg) oder Kathedrale (Erlau, Klausenburg, Gran, Kremnitz, Fünfkirchen, Schässburg, Schemnitz) im Gebiet der innerstädtischen Burg.

Charakteristisch für die angesiedelten Städte Ungarns sind das regelmäßige, rechtwinklig angelegte Straßennetz sowie der zentral liegende Marktplatz mit quadratischem oder rechteckigem Grundriß. Solch einen Markt hatten Bistritz, Korpfen, Klausenburg und Leutschau schon im 13. Jahrhundert, aber auch im später ausgebauten Raab oder Fünfkirchen gab es solche Märkte.

Um einen mehr als zehntausend Quadratmeter Grundfläche messenden Marktplatz mit unregelmäßig viereckigem Grundriß errichtete man die Häuser und Stadtmauern der von 36 Familien gegründeten Siedlung Kremnitz. Im Jahr 1328 erhielt die Siedlung das Stadtrecht, ihre Stadtmauern jedoch wurden erst 1426 ausgebaut. Die durch den Goldabbau zu außergewöhnlichem Reichtum gelangenden Städte konnten sich auch den Bau von Hüttenanlagen leisten, und hinzu kam noch der Weinausschank, der die Einkünfte der Bürger ebenfalls mehrte.

Hauptsächlich bei Städten, die im Zuge einer spontanen Entwicklung am Rande von stark frequentierten Handelsrouten entstanden, bildete die sich verbeiternde Straße den Marktplatz (Gölnitz, Bistritz, Preschau, Kaschau, Pásztó - das 1407 den Rang eines Oppidum erlangte -, Mühlbach, Szepesszombat, Sohl). In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts ist ein erneuter Aufschwung zu beobachten: Es kommt zur Herausbildung dauerhafter Handelsbeziehungen zwischen den Städten. Auch ihre Rechtsstellung stabilisierte sich, und der Umstand, in welchem Maße sie am Fernhandel beteiligt waren, wurde noch bestimmender für ihre Entwicklung. Man eröffnete weitere Bergwerke, was wiederum zur Gründung neuer Bergstädte anregte (Aranyosbánya, Frauenbach, Felsõbánya, Szomolnok, Kremnitz, Telkibánya, Zólyomlipcse, Rosenberg).

Mitte des 14. Jahrhunderts hatten bereits mehr als zwanzig Siedlungen den Rang einer tatsächlichen Stadt erworben. Anfangs rivalisierten sie noch untereinander, doch schon zur Anjouzeit läßt sich auch Zusammenarbeit erkennen, in erster Linie bei der Abwicklung von Prozeßangelegenheiten (Zipser Sachsenrecht, Berufungsinstanz der sieben sächsischen Stühle). Ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wird das Ofner Stadtrecht maßgebend. Die Rechtsvorschriften von Schemnitz dienten den anderen Bergstädten als Muster, aber um 1370 forderten viele, die Rechtsstellung von Korpfen ebenfalls zu regeln. Von 1383 an zieht man zur Arbeit der Gerichte, bei denen der Schatzmeister den Vorsitz führte, auch bürgerliche Beisitzer heran.

Auch zu jener Zeit noch befaßte sich eine beträchtliche Zahl der städtischen Einwohnerschaft mit landwirtschaftlichen Arbeiten. Im 15. Jahrhundert allerdings gingen mehr und mehr Stadtbewohner dazu über, ein Gewerbe zu betreiben, selbst wenn ihr Anteil zu Beginn des 15. Jahrhunderts insgesamt gesehen nur etwa ein Drittel betrug. Eine bedeutende Rolle in der landwirtschaftlichen Produktion der Städte kam dem Getreideanbau sowie dem Weinbau bzw. der Weinherstellung zu (Ödenburg, Preßburg, Weißenburg, Ofen, Kaschau).

Bestimmend im Stadtbild waren von der Straße erreichbare Kellerzugänge bzw. Wirtschaftshöfe, also Gebäude dörflicher Prägung. Erst im 15. Jahrhundert wandelte sich dieses Bild und zeigte eine geschlossenere, urbanere Bebauungsform. Die Rechte zur Abhaltung von Märkten sowie bezüglich des Binnen- oder Fernhandels aber blieben weiterhin grundlegende Privilegien. Gleichzeitig wuchs die Rolle des Außenhandels, der zu diesem Zweck ausgebauten wichtigen Land- und Wasserwege sowie jener Städte, die dadurch an Ansehen und Bedeutung gewannen.

Mit der Wende vom 14. auf das 15. Jahrhundert bzw. im Laufe des 15. Jahrhunderts kristallisierte sich ein neues Bild der ungarischen Städte heraus. An den Häuserfassaden erschienen von Steinmetzen geschaffene Kunstwerke, dekorative Fenster, Türen und Erker (Ofen, Ödenburg, Weißenburg), aber auch die Pfarrkirchen zeigten immer prächtigere Dekorationen. Dies war ein symbolischer Beweis für den Reichtum der städtischen Bürgerschaft.

Ein Teil unserer Städte dürfte bis zum 15. Jahrhundert das westeuropäische Niveau erreicht haben. Durch das 1405 erlassene Städtedekret war ihre Rechtsstellung gesichert. Daß es auch Rückfälle gab, bezeugt das Beispiel mehrerer Städte, die ihre Freiheit verloren und als Pfand oder Geschenk Eigentum von Grundbesitzern wurden (Sárospatak, Sárvár, Sátoraljaújhely, Güns). Als wichtiger Erfolg ist hingegen zu betrachten, daß das 1405 erschienene Dekret wesentlich zur Entwicklung der Marktflecken beigetragen hat.

Burgen

Burgen entstanden als selbständiger Komplex außerhalb von Städten oder als organische Bestandteil der Städte. Für alle ungarischen Burgtypen waren Anfang des 14. Jahrhunderts hohe, durch Türme gegliederte Mauern kennzeichnend, und in ähnlicher Weise errichtete man zur damaligen Zeit auch die Festungen. Die in Städten befindlichen bzw. zu deren Schutz und Aufsicht berufenen Burgen standen an den wichtigeren Handelsrouten bzw. in der Nähe von Kreuzungen solcher Straßen. Ein großer Teil der Burgen wurde als Gutszentrum oder als Bestandteil der Verteidigungslinien an den Grenzen erbaut.

Von vielen früheren Burgen blieb der Torturm bis zum 14. Jahrhundert erhalten, und häufig begegnete man ihm sogar im 15. Jahrhundert noch. Diese Türme hatten eine Grundfläche von 10-12 x 10-12 m, einige ihrer Räume dürften beheizbar gewesen sein. Ein solcher Torturm sowie die anschließenden Palastflügel bilden auch den Kern der Visegráder Oberburg. Im 14. Jahrhundert entstanden entlang der Befestigungsmauern mehrere neue Gebäude bzw. Wohntrakte, so daß der frühere Burgkomplex um mehrere Vorburgen und Höfe erweitert wurde (Trentschin). Typisch war auch, daß man die Ringmauern mit neuen Mauern verstärkte, wodurch die Zwinger entstanden.

Die Errichtung der über einem regelmäßig quadratischen Grundriß mit vier Ecktürmen erbauten Burg und des Palastes in Diósgyõr geht auf König Ludwig I. zurück. In diesen Zeitraum fallen auch seine Bauvorhaben bzw. Erweiterungen an den Königsburgen in Ofen und Visegrád, die von einem starken italienischen Einfluß zeugen. Schon zur Zeit König Sigismunds baute man die Burg von Végles, und zwar ohne Ecktürme, aber gleichfalls mit quadratischem Grundriß. Einen ebenso regelmäßigen Grundriß hat die Burg von Gesztes, deren Zentrum ein Hof mit quadratischem Grundriß bildet. Bereits in der ebenfalls zu dem Typ mit quadratischem Grundriß gehörenden neueren Stuhlweißenburger Königsburg, die König Béla IV. Ende des 13. Jahrhunderts erbauen ließ, sind die um einen zentralen Hof angeordnen Wohngebäude (Palastflügel) zu finden. Und auch im Fall von Eisenstadt oder Güns waren die um den quadratischen Innenhof errichteten Wohntrakte von Stadtmauern mit ähnlichem Grundriß umschlossen.

Klöster

Das Bauschaffen und die Tätigkeit der klösterlichen Orden setzte in Ungarn zur Zeit der Staatsgründung ein. Als erste kamen die Benediktiner, später dann die Zisterzienser und Prämonstratenser, die mehr und mehr Klöster gründeten. Ihre auf hohem Niveau ausgeführten Bauvorhaben, der Umbau bzw. die Erweiterung alter Kirchen oder Klöster waren von entscheidendem Einfluß auf die Architektur des Zeitalters. In der gewaltigen Entwicklung der Städte Ende des 13. Jahrhunderts jedoch spielte bereits die Bautätigkeit der Bettelorden eine bedeutendere Rolle. In den immer markantere urbane Züge aufweisenden Siedlungen erschienen in erster Linie die Klöster der Franziskaner und Dominikaner. Aber auch von den Kartäusern, den Eremiten des Augustinerordens, den Paulinern und Karmelitern wurden zahlreiche Klöster gebaut.

Einer aus dem Jahr 1303 datierenden Konskription zufolge fanden die Mönche und Nonnen des Dominikanerordens sowohl in den schon früher blühenden urbanen Zentren (Fünfkirchen, Gran, Csázma, Stuhlweißenburg, Eisenburg) als auch in den im Zeitraum nach dem Mongolenüberfall heranwachsenden Städten (Ofen, Pest, Margareteninsel, Sárospatak, Nagyolaszi, Tirnau, Kaschau, Schemnitz, Hermannstadt, Schässburg) ein zu Hause.

Nicht lange nach den Dominikanern ließen sich auch die Franziskaner hier nieder. 1316 gehörten ihnen in Ungarn und Slawonien bereits 43 Ordenshäuser, während die Dominikaner 1303 erst über 35 verfügten. Die ersten Franziskanerklöster entstanden in Bistritz, Ofen, Gran, Stuhlweißenburg, Raab, Steinamanger, Hermannstadt, Pest, Tirnau, Szeged und Sárospatak. Dagegen war der Einsiedlerorden der Augustiner in Ungarn kaum verbreitet. Sie besaßen bis zum Ende des Mittelalters nicht mehr als 22 Klöster; die bedeutendsten darunter standen in Gran, Stuhlweißenburg, Karlsburg und Fünfkirchen.

Neben den Bettelorden hatten sich bis zum 14. Jahrhundert auch verschiedene Einsiedlerorden in Ungarn etabliert. Die Kartäuser waren in relativ geringer Zahl vertreten (im Zipserland und im Bakony-Gebirge), doch der einzige von Ungarn gegründete Einsiedlerorden, die Pauliner, erfreute sich großer Beliebtheit. Vermutlich im Namen des Eusebius und seiner Gefährten hatten die Eremiten noch von Papst Urban IV. (1261-1264) die Erlaubnis eingeholt, nach den Regeln des hl. Augustin zu leben. Bis Ende des 13. Jahrhunderts formierten sich die Pauliner zu einem Orden und gründeten 1301 ihr Kloster in Budaszentlõrinc, das zum Ordenzentrum wurde. 1327 registrierte man schon etwa 30 Paulinerklöster, und bis zum Ende des Mittelalters war diese Zahl auf über 80 angestiegen. Typisch für Paulinerklöster ist, daß man sie zumeist in der Nähe von Burgen findet, z.B. im Gebiet der Großen Tiefebene hingegen vergeblich sucht.

Eine entscheidende Rolle im Leben der Orden spielten die Grundbesitzer, die mit ihrem Wirken als Patronatsherren bzw. mit der Auswahl ihrer Begräbnisstätten im 14.-15. Jahrhundert neben den Franziskanern vor allem die Pauliner beehrten. Die Pauliner bauten ihre Klöster mit Vorliebe in waldreichen, bergigen Gegenden fern von Siedlungen, aber auch in mehreren Städten oder deren Nähe waren sie zu finden (Schlaining, Huszt, Bereg). Im Gegensatz dazu galten die Franziskaner als ausgesprochener Stadtorden, obwohl sie sich in Dörfern ebenso niederließen. Mitte des 15. Jahrhunderts gab es in Ungarn bereits achtzig ihrer Klöster.

Unter den größeren Städten hatte der Frannziskanerorden in Bartfeld, Ofen, Pest, Debrecen, Erlau, in der Königsstadt von Gran, in Gyöngyös, Kaschau, Preschau, Klausenburg, Tirnau, Hermannstadt, Großwardein, Fünfkirchen, Preßburg, Ödenburg und Stuhlweißenburg Klöster gegründet. Die Dominikanermönche und Nonnen fanden unter anderem innerhalb der Mauern von Bistritz, Kronstadt, Ofen, Pest, Debrecen, Raab, Karlsburg, Kaschau, Klausenburg, Hermannstadt, Fünfkirchen, Schässburg und Stuhlweißenburg Aufnahme.

Klarissenklöster wurden in Altofen, Hermannstadt, Kronstadt, Preßburg und Schässburg erbaut. Karmeliterköster gab es in der Ofner Vorstadt, in Preschau, Fünfkirchen und Privigye. Die Bettelorden errichteten ihre Ordenshäuser überwiegend am Stadtrand nahe der Stadtmauern, seltener an innerstädtischen Straßen oder in der Nähe der Stadttore. Meist fanden sie nämlich nur noch im Gebiet der Vorstädte einen für das Kloster geeigneten Baugrund, der gewohnheitsgemäß mindestens die Größe eines Viertelhektars haben mußte.

Wichtigstes Gebäude der Klöster war die Kirche. Typisch für die Kirchen der Bettelorden ist ein relativ langes, schmales Schiff, das im Osten der Triumphbogen und der Lettner vom Chor trennen. Bis zum 13. Jahrhundert hatten die ebenfalls längliche Grundrißanordnung zeigenden Chöre einen geraden Abschluß. Vom 14. Jahrhundert an kamen dann meist schon die mit drei Seiten eines Achtecks abschließenden, von Strebepfeilern gestützten gotischen Chöre zur Anwendung. Diese Strebepfeiler waren deshalb erforderlich, weil die Mauern das Gewicht der Kirchengewölbe ansonsten nicht hätten tragen können. Die von Meisterhand gearbeiteten Rippen der im Zeichen der Gotik gebauten Kirchen bildeten wunderbare Netzgewölbe, und die bemalten Scheiben der riesigen Maßwerkfenster ließen die göttliche Helligkeit herein.

Der Turm erhob sich bei den Kirchen der Bettelorden an der Nordseite des östlich vom Schiff gelegenen Chores, meist in der Nähe des Schiffs oder vor der Apsis. Bei einigen im 13. Jahrhundert erbauten Klöstern kam es vor, daß der Turm vor der Westfassade stand. Zu jener Zeit wurden Bestattungen im Schiff oder Chor der Kirche bzw. im Kreuzgang oder Hof des Klosters vorgenommen; die Gräber deckte man mit eigens dafür bearbeiteten Steinplatten ab. In der Mehrzahl der Fälle lagen die Klöster an der Südseite der Kirche, bekannt sind aber auch Beispiele, wo sich das Kloster an der Nordseite befand (Zalaszentgrót, Altofen, Szécsény, Szeged). Von dem im Mittelpunkt des Klosterkomplexes umlaufenden Kreuzgang führte in der Regel eine Tür zum Kirchenschiff. Dieser Kreuzgang umgab einen Hof mit Viereckgrundriß. Im Hof stand ein Brunnenhaus, das dem Kloster oftmals zur Zierde gereichte. Aus dem Kreuzgang gelangte man in die für das Leben der monastischen Gemeinschaft wichtigen Gebäudeteile. Neben dem Chor der Kirche lag die Sakristei und in deren Nähe der Kapitelsaal. Hier hatten auch die Küche, die Heizkammer, das Refektorium (Speisesaal), der Anrichteraum und das Dormitorium (Schlafraum) Platz gefunden. In vielen Klöstern gab es ein Spital, ein Gästehaus und eventuell eine separate Kapelle. Weiters gehörte zum Kloster auch ein Wirtschaftshof mit den angeschlossenen Wirtschaftsgebäuden. Dies alles entstand im allgemeinen als geschlossener Gebäudekomplex, freiliegende Teile wurden von der Außenwelt durch eine Umzäunung abgegrenzt.

Dörfer

Im 14.-15. Jahrhundert bestand die Mehrzahl der Siedlungen des Landes aus Dörfern. Zwischen Stadt und Dorf rangierten in juristischem wie auch stadtbildlichem Sinne die Marktflecken (oppidum), die zwar Siedlungen dörflicher Prägung waren, aber über eine wesentlich größere Grunfläche verfügten. Das Bild der Dörfer zeigt, nach Beschäftigung und Zugehörigkeit ihrer Einwohner beurteilt, große Mannigfaltigkeit. Es gab Dörfer des Kleinadels (z.B. Sarvaly) und Leibeigenendörfer (wie Szentmihály oder Csút). Ende des 14. Jahrhunderts hatte schon mehr als die Hälfte der Siedlungen eine eigene Kirche. Diese Dorfkirchen standen immer im Zentrum der Siedlung oder an einer erhöhten Stelle. Innerhalb ihrer unregelmäßig kreisförmigen bzw. ovalen Umzäunung befand sich der Kirchhof (Friedhof), wo mehrere Generationen ihre letzte Ruhestatt fanden. Im 13. Jahrhundert baute man in diesen kleinen, meist 18-20 Häuser zählenden Dörfer noch einschiffige Kirchen mit halbrunder oder hufeisenförmiger Apsis. Doch schon Ende des 13. bzw. Anfang des 14. Jahrhunderts wurden sie von Kirchen mit quadratisch abschließendem Chor abgelöst. Später erhielten sie dann auch gotische Apsiden, überwölbte Räume, Strebepfeiler und andere gotische Details.

Ihrer Anordnung entsprechend lassen sich die Dörfer in zwei große Gruppen untergliedern: den Typ der regelmäßig (d.h. nach Gassen bzw. in Reihen) und der unregelmäßig angelegten Dörfer. Zu den Häusern gehörten Grundstücke, auf denen das aus einem Raum bestehende Grubenhaus zunächst von einem - mitunter sogar schon aus Stein erbauten - Haus mit zwei und später dann überwiegend mit drei oder mehr Räumen abgelöst wurde.

Als charakteristische Tätigkeit zählte in diesen Dörfern außer der Landwirtschaft auch das Handwerk; in erster Linie Schmieden, Schneidern, Schustern sowie das Töpferhandwerk. Bei archäologischen Freilegungen von Dorfhäusern fand man in den Küchenabfällen zu mehr als der Hälfte Knochenüberreste wilder Tiere, was darauf hindeutet, daß die Domestizierung der Tiere damals bei weitem noch nicht den Stand späterer Jahrhunderte erreicht hatte.


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