Zehnt, Neunt, Schafsteuer, Fron
Zehnt
Im Frühmittelalter Form der Abgabe an die Kirche, die den zehnten Teil des Wertes bestimmter Feldfrüchte betrug. Sie ging zu verschiedenen Teilen an den Bischof, die Kleriker, die Armen oder wurde zur Erhaltung der Kirche eingezogen. Im mittelalterlichen Ungarn waren Getreide, Wein, Schafe und Honig zehntpflichtig. Ursprünglich mußte er in Naturalien entrichtet werden, doch schon im 13. Jahrhundert forderte man ihn in Bargeld ein. Der Adel zahlte keinen Zehnt, Adlige mit einem Grundstück erlangten diese Freiheit allerdings erst Ende des 15. bzw. Anfang des 16. Jahrhunderts. Das ungarische Wort für Zehnt ist dézsma (vom Lat. decima). So wurde auch der neunte Teil vom Weinertrag genannt, der an den Grundherren abgeführt werden mußte. Als päpstlichen Zehnt bezeichnet man die für die verschiedenen Ziele der Päpste und des Christentums von den Kirchenmännern erhobene Steuer in Höhe eines Zehntels ihres Einkommens. Die Listen über den zwischen 1332 und 1337 eingenommenen päpstlichen Zehnt sind wichtige Quellen der Ortsgeschichte und demographischen Eintwicklung im mittelalterlichen Ungarn.
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Neunt
In dem Dekret Ludwigs (des Großen) I. von 1351 erstmals erwähnte Form der Abgabe, die Leibeigene an den Grundherren zu entrichten hatten. Sie wurde für Getreide und Wein erhoben, anfangs zahlte man sie in Form von Naturalien, im Spätmittelalter dann mit Geld. Die Höhe der Steuer betrug, entgegen ihrem Namen, nicht ein Neuntel, sondern ein Zehntel des Ertrages, nämlich das zweite Zehntel nach Ableistung des Kirchenzehnten, also das neunte Zehntel. Nur die mit Mauern umgebenen Städte waren von dieser Abgabe befreit. Vielerorts zog man sie auch nach 1351 nicht ein, und in zahlreichen gegenden des Landes wurde sie während der ganzen Zeit des Bestehens der Leibeigenschaft nicht gezahlt. Der Zehnt als eine Form der Grundherrensteuer ist auch aus anderen Ländern Europas bekannt. Der ungarische Neunt läßt sich höchstwahrscheinlich auf den in deutschen Landen für das gerodete Land erhobenen Zehnt zurückführen.
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Schafsteuer
Steuerform der tierhaltenden Rumänen und nach "walachischem Recht" lebenden Völker nichtrumänischen Ethnikums. Die Steuer mußte nach jedem fünfzigsten Schaf entrichtet weden. Anfänglich zog sie der König ein. Nach Beginn der Ansiedlung rumänischer Grundbesitzer kam sie auch als Grundherrensteuer vor.
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Fron
Dem Lehnsherrn zu leistende Arbeit des Leibeigenen. Im mittelalterlichen Ungarn waren dies geringfügige Lasten. Im allgemeinen bestand sie aus einige Tagen Heumähen, Holzfällen oder fallweise auch Fuhrdiensten.
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