Familiares, Präfektion, Honor

Ofenkachel 4
Mädchenkopf
Mann mit Schriftrolle
Donator
Dévény (Devín)
Léka
Familiares (Lat. familia, Familie)

Personen adligen oder nichtadligen Standes, die für bestimmte Gegenleistungen in den Dienst des Königs, der kirchlichen oder weltlichen Grundherren traten. Dieser Dienst bedeutete in erster Linie Militärdienst. Wenn der Dienstherr ein öffentliches Amt bekleidete, vertraten sie ihn oder waren ihm anderweitig behilflich. Familiares fungierten in Rechtsangelegenheiten als Vertreter ihrer Herren, doch überwiegend wurden sie als Verwalter der Güter, sog. Officiales, eingesetzt. Im Gegenzug erhielten sie vom Grundherren ein kleineres Erb- bzw. Pachtgut, oder er erbat für sie vom König eine Donation, oder sie wurden an den Einkünften des öffentlichen Amtes beteiligt. Meist sorgte man jedoch lediglich für ihren Unterhalt. Im Prinzip traten Familiares - auf Ungarisch cseléd - freiwillig in Dienst und konnten ihn unter bestimmten Voraussetzungen wieder verlassen. Die Vereinbarung erfolgte anfangs mündlich, später schriftlich. Verantwortungsvollere Dienste (z.B. Burgkapitän) waren mit einer Eidleistung gegenüber dem Grundherrn verbunden. Das zwischen den Familiares und dem Dienstherren zustande kommende Rechtsverhältnis wird Familiaritas genannt. Seine Verbreitung kann in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts gesetzt werden, es bestand das gesamte Mittelalter hindurch. Die Geschichtswissenschaft verwendet den Begriff im allgemein in engerem Sinne; sie versteht darunter nur den Dienst der adligen Familiares.

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Präfektion

Vom König gewährtes Vorrecht einzelner Grundherren, ihre Töchter zu männlichen Erben zu erklären und sie damit als rechtmäßige Erben aller väterlichen Güter einzusetzen. Die erste Präfektion wurde von Karl I. vorgenommen. Doch da solche Präfektionen zum Schaden des Besitzstandes der Geschlechter erfolgten, versprachen die Könige späterer Zeit, sie nur dann zu gestatten, wenn der Betreffende innerhalb eines bestimmten Verwandtschaftsgrades keine männlichen Erben hat.

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Honor (Lat. Amt)

Die wichtigsten Staatsämter, die der Herrscher für einen "ihm gefällige Zeitraum" seinen Anhängern übertrug. Die Übertragung erstreckte sich einmal auf den juristischen Kompetenzbereich des Amtes, zum anderen auf die damit verbundenen Einkünfte, die der Amtsinhaber selbst einzog und ausgab. Infolge der großen Güterschenkungen verlor das Honorarsystem seit der Zeit Sigismunds nach und nach an Bedeutung. Die Honoratioren wurden nicht zu Vasallen im westeuropäischen Sinn.

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