Fiskal, Schatzmeister
Fiskal
Vom 14. Jahrhundert an im mittelalterlichen Ungarn oberster Finanzbeamter. Zur Zeit Karls I. als Untergebener des für das Finanzwesen verantwortlichen Schatzmeisters erstmals erwähnt, ab 1377 wird er selbständiger Beamter. Da die königliche Kammer bis zu den Reformen unter Matthias Hunyadi nicht einheitlich organisiert war, oblag ihm die oberste Leitung der Finanzen in vielen Fällen nur prinzipiell, die einzelnen Kammern waren nicht strikt von ihm abhängig. Zu seinem Kompetenzbereich gehörten das Münzprägen, der Erzbergbau, die Zölle, die Salzangelegenheiten, die Erhebung von Steuern sowie die Kreditangelegenheiten der Herrscher. Nach 1377 nannte man den Fiskal Baron, rechnete ihn jedoch nicht zu den "echten Baronen" des Landes.
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Schatzmeister
Ende des 12. Jahrhunderts entstandenes Amt. Die damit betraute Person zeichnete für die zentralen Finanzaufgaben verantwortlich. Im ausgehenden 14. Jahrhundert wurde es eine rein richterliche Funktion. Ursprünglich fungierte er wohl als Vorsteher der Wächter der königlichen Schatzkammer, zur Zeit Bélas III. wird er noch als Meister der Kämmerer erwähnt. Von 1214 an nannte man ihn Schatzmeister. Er übernahm zunächst die wirtschaftlichen Funktionen des zum Landesrichter aufgestiegenen königlichen Hofgespans, und rund einhundert Jahre später gab er sie dann - wie einst der Palatin und später sein Vorgänger - an den eingangs als sein Stellvertreter tätigen Fiskal weiter. Nach 1377 wurde er Richter der auch früher schon in seine Kompetenz fallenden königlichen Freistädte. Sein Gericht war der Kammerstuhl. Dieses Gericht unterstand vom 15. Jahrhundert an nicht mehr den königlichen Kuriengerichten. Seine Richterkollegen waren Bürger, die sich bei der Urteilsfindung auf das am Ofner Stadtrecht orientierte Kammerrecht stützten. Somit gehörte der Schatzmeister zwar nicht zu den obersten Richtern des Landes, zählte jedoch zu den wirklichen Baronen.
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