Marktfleck, Königliche Freistädte, Personalstädte

Veszprém - Burgberg
Gran 2
Stadt und Burg
Marktfleck

In Ungarn Mitte des 14. Jahrhunderts entstehender Stadttyp. Erstrangiges Kriterium war das Marktrecht der Siedlung. Marktflecken konnten königlicher bzw. kirchlicher Besitz oder Privateigentum eines Grundherren sein. Ihre Einwohner genossen verschiedene Privilegien. Das öffentliche Recht des Landes betrachtete sie ab Ende des 15. Jahrhunderts zwar als Leibeigene, in Wirklichkeit jedoch waren die Einwohner der wichtigeren Marktflecken Bürger. Der Unterschied zwischen einem Marktfleck und einem privilegierten, sog. freien Dorf läßt sich nur schwer definieren. Eine spezielle Kategorie bilden bischöfliche Residenzstädte, die keinen königlichen Freibrief erhielten. Der ungarische Name mezõváros deutet an, daß sie nicht von Mauern, sondern von Wiesen und Feldern umgeben waren. Lateinisch nannte man sie oppidum.

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Königliche Freistädte

Im 14. Jahrhundert entstandener Begriff für die von Mauern umgebenen, privilegierten, im Besitz des Königs befindlichen Städte. Inhaltlich wurde der Ausdruck im Laufe des gesamten Mittelalters nicht präzisiert. Welche Städte diesen Status hatten, änderte sich ebenfalls.

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Personalstädte

Die Berufungsprozesse dieser Städte wurden in persönlicher Anwesenheit des Königs verhandelt. Im ausgehenden Mittelalter gehörten dazu Stuhlweißenburg, Gran, Leutschau, Kisszeben und Skalitz.

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