Stapelrecht, Pachtgeld, Nutzen der Kammer, Urbura
Stapelrecht
Als Privileg erlangtes Recht einzelner Städte, die durch ihr Gebiet ziehenden fremden Kaufleute anzuhalten und sie zum Ausladen und Verkauf ihrer Waren zu zwingen. Schärfste Form des Stapelrechts war, wenn man den Händler gar nicht weiterreisen ließ. In Ungarn erhielt dieses Recht zuerst Gran, später kamen auch Pest, Ofen, Raab, Tirnau, Kronstadt, Zips und Kaschau in seinen Genuß. 1603 wurde es außer Kraft gesetzt.
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Pachtgeld
An den Grundherrn zu zahlender Geldbetrag, ursprünglich die Steuer der Hospites. Mit dem Zustandekommen der rechtlich einheitlichen Leibeigenschaft wurde dies die allgemeinste Grundsteuer der Fronbauern. Seine Höhe war unterschiedlich und hing von der Größe des gepachteten Bodens ab. Anfangs zahlte man das Pachtgeld in einem Betrag, später dann in zwei Raten. Lateinisch census oder terragium genannt.
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Nutzen der Kammer
Mit dem Geldumtausch verbundene Einkünfte der Schatzkammer, die daraus entstanden, daß man jährlich - mitunter auch öfters - neues Geld prägen ließ, bei dessen Umtausch eine Gebühr gezahlt werden mußte. Im Laufe des 13. Jahrhunderts machte diese Gebühr ganze 50% des Nennwertes aus, im 14. Jahrhundert erfolgte der Rücktausch im Verhältnis 1:3. Von 1336 an wurde dieses Verfahren abgeschaftt, stattdessen zog man bis 1467 die staatliche Linearsteuer identischen Namens ein.
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Urbura
Gleichbedeutend mit Bergwerksteuer. Der dem König zustehende Anteil an den geschürften Edelerzen. Er betrug ein Zehntel des zu Metall geschmolzenen Goldes, bei Silber und anderen Metallen ein Achtel.
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