Hospes, Truchseß, Leibeigene

Aussaat
Ritter 2
Koch
Reitknecht
Hospes (Latein., Gast)

Zur Arpadenzeit bezeichnete der Begriff die Gruppe der sowohl Ackerbau als auch Handwerksberufe betreibenden freien Fremden, die jedoch nicht unbedingt fremder Nationalität sein mußten. Diese Fremden waren teils privilegiert, oder sie genossen anderweitigen Schutz. Ihre Privilegien hatte man in dem als Freibrief übertragenen Hospesrecht verankert. Ein kleinerer Teil von ihnen veschmolz mit der städtischen Bürgerschaft, der größere Teil mit den Leibeigenen.

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Truchseß (Ungar. udvarnok, vom slawischen dvor = Hof)

In Ungarn die zur Versorgung der königlichen Hofhaltung bestellten Dienstleute. Truchsesse waren für den Haushalt in größeren Hofgütern verantwortlich, von deren Erträgen der König uns sein Hofstaat, wenn sie auf Reisen waren, lebten. Ursprünglich stand ihnen der Palatin vor, der auch dann noch als Richter über die Truchsesse fungierte, als er seine wirtschaftlichen Aufgaben abgetreten hatte. Als Dienstleute waren sie Zehner- und Hundertschaften zugeteilt. Ihre Organisation machte sich nur unter den Bedingungen der Naturalwirtschaft erforderlich. Im 14. Jahrhundert wurden sie größtenteils zu Leibeigenen.

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Leibeigene

So nannte man in Ungarn ab Mitte des 13. Jahrhunderts die unter der Herrschaft von Grundbesitzern stehenden freien Bauern. Nach ungarischem Recht erhielten sie vom Grundherren nur den Boden zur Nutzung; die Arbeitsgeräte, das Rodeland und die Weinberge waren ihr Eigentum. Kleinere Rechtsstreite zwischen den Leibeigenen unterlagen der Jurisdiktion des Grundherren, dem Patrimonialgericht. Sie hatten an den Grundbesitzer verschiedene Abgaben zu entrichten, die im Urbarium festgelegt wurden. Die verschiedenen, in Europa gebräuchlichen Ausdrücke für Leibeigener (Fronbauer, Höriger) sind nicht miteinander identisch, doch im spätmittelalterlichen Ungarn bedeuteten sie annähernd das gleiche. Hierzu gehörten Schichten abweichender materieller bzw. rechtlicher Stellung. Die Häusler und Bürger von Marktflecken zählten ebenfalls als Leibeigene.

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