Freier, Denare der Freien, Patrimonialgericht, Krieger
Freier
Dem aus dem Slawischen stammenden ungarischen Wort (szabad) entsprach im Lateinischen der Ausdruck liber. Ursprünglich bezeichnete es Personen, die keines Herren (Eigentümers) Macht unterworfen waren, ohne Ansehen ihrer sozialen und Vermögenslage. Vom letzten Viertel des 11. Jahrhunderts an wurden die innerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses über begrenzte Freiheit verfügenden Freien ebenfalls liber genannt - die Burgjobagionen beispielsweise bezeichnete man mitunter als "Freie des heiligen Königs (Stephans des Heiligen)" oder die Truchseßjobagionen als "Freie der Truchsesse" -, doch gleichzeitig bestand der Begriff auch in seiner Bedeutung "gemeiner Freier" weiter. Mit dem Entstehen des Adelsstandes und des Fronbauerntums im ausgehenden 13. Jahrhundert verschwand der Freie als gesellschaftliche Kategorie, die Benutzung des Wortes wandelte sich: Im weiteren nannte man so die geringere Fronlasten als üblich tragenden Bauern.
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Denare der Freien
Eine vermutlich von Stephan dem Heiligen eingeführte Art der staatlichen Besteuerung. Nach dem Namen zu urteilen, wurde sie anfangs nur von Freien erhoben, an der Wende vom 11. auf das 12. Jahrhundert allerdings mußte sie auch von gebundenen Freien und bestimmten Gruppen der königlichen Dienstleute gezahlt werden. Nach den Reformen Kolomans entband man die über (Grund-)Besitz verfügenden gemeinen Freien von dieser Steuer, und bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts ging man nach und nach ganz davon ab. Auf ihren Wert verweisend wird sie mitunter auch als Acht-Denar-Steuer erwähnt.
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Patrimonialgericht
Gericht des Grundherren, das für die Angelegenheiten der auf seinen Gütern lebenden Menschen (Fronbauern und Knechte) zuständig war. Die Anfänge sind nicht genau geklärt: Prinzipiell läßt es sich aus der Verfügungsgewalt des Gutsherren über seine dem Stand der Knechte angehörenden Dienstleute ableiten. In der Praxis aber wurde die Einsetzung der Patrimonialgerichte durch ein königliches Privileg möglich, das die Gutsleute von der Verpflichtung befreite (immunitas), vor den unteren Richterforen des Königs zu erscheinen. Nach Meinung einzelner besaßen kirchliche Grundherren diese Immunität bereits im 11. Jahrhundert. Andere vertreten den Standpunkt, daß sich die Institution der Immunität erst nach 1200 verbreitete. Aus dem 13. Jahrhundert sind dann schon zahlreiche Freibriefe bekann, die - sowohl kirchlichen als auch weltlichen Grundherren - richterliche Immunität verleihen. Zur allgemeinen Praxis aber wurde die Einberufung von Patrimonialgerichten erst im 14. Jahrhundert, und in dieser Zeit konsolidierten sich auch ihre Formen.
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Krieger
Der ungarische Ausdruck "vitéz" ist ein slawisches Lehnwort und in der Geschichstschreibung als Synonym zum lateinischen miles (Bewaffneter, Soldat, Ritter) gebräuchlich. Die Gesetze des 11. Jahrhunderts verwenden den Ausdruck miles teils im allgemeinen Sinn, teils als Bezeichnung einer sozialen Kategorie. In letztgenanntem Fall markiert er eine aus Freien bestehende Mittelschicht, die zwischen dem vornehmen Adel und dem Gemeinvolk rangierte. Laut Gesetzesangaben waren solche Krieger zum Teil selbständige Gutsherren, zum Teil standen sie als Bewaffnete im Dienst des Königs, der Kirche oder von Privatpersonen. Die erste Gruppe läßt sich mit den gemeinen Freien identifizieren, die über eigenen Besitz verfügten, die zweite Gruppe lebte - nachdem sie in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts ihre allgemeine Freiheit verlor - in den ihrer Rechtsstellung nach gebunden freien, Militärdienst leistenden Schichten der königlichen und Kirchengüter weiter (z.B. Burgjobagionen, Jobagionen der Kirche). Im Laufe des 12. Jahrhunderts verlor der Ausdruck Krieger seine zur Bezeichnung einer Gesellschaftskategorie dienende Bedeutung und wurde von da an nur noch im allgemeinen Sinne des Wortes verwendet.
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