Universität, Meister
Universität
Ein Schultyp, wo man die Erforschung der Denkmethoden und den Unterricht auf höherer Ebene an einem Ort vereinte; autonome Bildungseinrichtung mit Innungscharakter (Universitas magistorum et scholarium). Obwohl es auch in der Antike schon solche Akademien gab, ist die Universität dennoch ganz und gar eine Erfindung des Mittelalters. Im 12. Jahrhundert entwickelten sich anfangs in Italien aus den Schulen der Klöster und Domkapitel die ersten Universitäten, deren Organisation auf dem Prinzip der institutionellen Selbstverwaltung (Autonomie), der Gliederung nach Fakultäten und Nationalitäten der Studenten beruhte. Formen des Unterrichts waren die Vorlesung und disputatio (=das Streitgespräch). Die Grundstudienzeit dauerte sechs Jahre, danach erhielt der Student den Titel eines baccalaureatus und durfte schon in begrenztem Maße Vorlesungen halten. Anschließend wurde er licentiatus und dann magister (= Meister). Ein höheres Studium (Medizin, Jurisprudenz, Theologie) konnte er nach Absolvieren der Fakultät der sieben freien Künst aufnehmen. Am berühmtesten war im Mittelalter die Pariser Universität, wo das Lehrerkollegium aus Klerikern bestand, wo den Schwerpunkt des Studiums die Theologie bildete und wo Robert Sorbon ein Internat für arme Studenten gründete, das 1268 von Papst Klemens IV. gebilligt wurde. Die bedeutendste Schule für Rechtswissenschaften befand sich in Bologna, wo die Zahl der als Lehrer tätigen Laien überwog. Mehrere Universitäten, wie beispielsweise Oxford (aus Paris) und Padua (aus Bologna), verdankten ihre Gründung dem Abwandern von Lehrern und Studenten (auch ungarische Studenten gingen von Paris nach Oxford, so z.B. Nikolaus von Ungarn, der dort Lehrer wurde). Daneben gab es vom Papst und später von Landesherrschern gegründete Universitäten, wobei letztgenannte ebenfalls der päpstlichen Genehmigung bedurften. Die erste ungarische Universität, von Papst Urban V. 1367 bewilligt, gründete König Ludwig (der Große) I. Sie wurde in den 1390er Jahren wieder geschlossen.
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Meister
Entspricht dem lateinischen magister. Ursprünglich bedeutete magister artium einen an der Universität erworbenen Grad, dessen Inhaber es gestattet war, gleich an welchem Ort, als Lehrer tätig zu werden. Doch vom Ende des 12. Jahrhunderts an vermehrte sich - sowohl in Europa als auch in Ungarn - die Zahl jener Personen, die sich diesen Titel zulegten, unter anderem immer häufiger auch Würdenträger weltlicher Ämter. Bei den Geistlichen der Arpadenzeit kann man davon ausgehen, daß der neben dem Namen stehende Titel auf einen Universitätsabschluß deutet, während es sich bei weltlichen Personen wohl mehr um einen Ehrentitel gehandelt haben dürfte.
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