Kleriker, Meister Ladislaus
Kleriker
Bezeichnung für Angehörige des geistlichen Standes, die seit dem Anfang des Mittelalters als Mitglieder der bischöflichen Familie eine bevorzugte Stellung einnahmen und die nicht der Jurisdiktion weltlicher Gerichte unterstanden. Hinkmar von Reims und Adalberon von Laon verschafften dem Kleriker auch im gesellschaftspolitischen Gefüge einen Platz, und von ihnen stammt auch die Theorie, derzufolge als erster Stand über der arbeitenden Bauernschaft und dem kämpferischen Adel die Gruppe der Kleriker steht. Mit Beginn des 11. Jahrhunderts begann das griechische, aber latinisierte Wort clericus eine neue Bedeutung anzunehmen. Es bezeichnete jene Person, welche der lateinischen Sprache mächtig war, also Urkunden schreiben und formulieren konnte, und deswegen als Notar an den Höfen von Fürsten und hohen Geistlichen die Erledigung schriftlicher Aufgaben versah. Der erste dieser Definition entsprechende Schriftkundige in Ungarn war der Hospes Fulco.
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Meister Ladislaus
Studierte als königlicher Kleriker an der Universität Bologna die Rechte, ab 1262 Mitglied des Graner Domkapitels, bis 1274 Archidiakon von Hont. Daneben war er 1263 Notar der Hofkanzlei und reiste als Gesandter Bélas IV. zum neugewählten Papst Klemens IV. Von 1275 bis zu seinem Tode im Jahr 1288 bekleidete er das Amt des Dompropstes. In einem Testament vom 23. März 1277, in welchem er über sein Hab und Gut verfügte, sind auch zahlreiche Bücher erwähnt.
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