Kanzlei
Cancellarius nannte man ursprünglich jene Person, die als Diener des Gesetzes an dem das Gericht und die streitenden Parteien trennenden Gitter (lat. = cancelli) stand. Später wandelte sich die Bedeutung des Wortes Kanzler (das Amt taucht am karolingischen Hof von 858, am päpstlichen Hof vom Beginn des 11. und in Ungarn vom Ende des 12. Jahrhunderts an in authentischen Quellen auf). Nunmehr bezeichnete es eine Einrichtung (die Kanzlei), welche an den Höfen der mittelalterlichen Herrscher (Kaiser, Päpste, Könige) ständig mit der Erledigung der amtlichen Schreibangelegenheiten, d.h. dem Ausstellen der Urkunden, befaßt war. An ihrer Spitze stand der Kanzler, zugleich ein hoher Kleriker, der sich meist in seiner Residenz aufhielt, weshalb die Arbeit der Notare (notarius) und Schreiber (scriptor) eigentlich vom Vizekanzler überwacht wurde. In späterer Zeit übernahm der Kanzler in Ungarn neben der Erledigung von schriftlichen Arbeiten auch die Vertretung des Herrschers, mit eigener Jurisidiktion, und wurde so zum ordentlichen Hofrichter. Die Kanzlei hatte sich bis dahin zu einer differenzierten Institution entwickelt, wo man sich in mehreren Schreibstuben zugleich mit dem Schrifttum beschäftigte. In Ungarn stand die Kanzlei stets in engem Zusammenhang mit der Literatur: Nahezu jeder der wenigen Geschichtsschreiber war in der um den Monarchen tätigen Schreibwerkstatt angestellt, und das trifft wohl auch im Falle jener Verfasser zu, deren Namen wir nicht kennen. Als Folge davon bildete sich jene in europäischer Relation spezifische ungarländische Eigenheit heraus, daß die erzählenden Teile (narratio) der Urkunden häufig literarisches Niveau erreichten und nicht selten wesentlich länger waren, als man es bei westlichen Urkunden gewohnt war.
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