Legat, Konzil
Legat
Schon seit frühester Zeit entsandten die Päpste zur Abwicklung kirchlicher und diplomatischer Angelegenheiten von großer Tragweite Bevollmächtigte aus ihrer engeren Umgebung, die als Gesandte mit Spezialauftrag (sog. Nebengesandte) am Hof und im Land der einzelnen Herrscher die Macht und Interessen des Kirchenoberhauptes vertraten. Größtenteils waren es Kardinäle, deren Zuständigkeiten von kirchendisziplinarischen bis zu den inneren Angelegeneiten der verschiedenen Staaten reichten und deren Auftrag zumeist für mehrere Länder galt. Ein prunkvolles Gepräge kündete von ihrer Würde: Man trug ihnen ein Kreuz voran, sie wurden von einem prächtigen Gefolge begleitet und ihnen stand ein Thronsessel zu. Ihren Kompetenzbereich legte der Papst im allgemeinen exakt fest, ihr wichtigstes Zwangsmittel, das sie nicht selten auch anwendeten, war der Kirchenbann. Im Laufe des 12. Jahrhunderts hinderte der Sonderstatus, den die Herrscher von Sizilien und Ungarn genossen, die Päpste an der Entsendung von Legaten. Diesem Privileg zufolge durfte der Legat in den besagten Ländern nur mit königlicher Zustimmung vorgehen. Mitunter mischten sich Legaten auch in die Regelung der inneren Machtfragen eines Staates ein.
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Konzil
Zwecks Beratung und Entscheidung kirchlicher Angelegenheiten zusammengetretene Versammlung, welche generell, für die ganze Kirche, oder nur lokal, für die Priesterschaft einer Kirchenprovinz bindend sein konnte. In der Zeit, die den Reformbestrebungen Papst Gregors VII. vorausging, wurden General- und Nationalkonzilien von den weltlichen Herrschern einberufen. Anläßlich dieser Versammlungen, an denen ebenso weltliche wie Kirchenvertreter teilnahmen und dessen Vorsitz der Herrscher führte, erließ man sowohl weltliche als auch Kirchengesetze. Zahlreiche Gesetze aus der Zeit Ladislaus des Heiligen verdanken ihre Existenz solchen gemischten Konzilien. Zur Herrschaftszeit Kolomans gab es bereits nur mehr rein kirchliche Konzilien, bei denen der Erzbischof von Gran präsidierte. Das Ofner Konzil im Jahr 1279 wurde vom päpstlichen Legaten einberufen, der auch den Vorsitz führte. Über die ersten Konzilien der Kirchenprovinzen liegen seit der Mitte des 13. Jahrhunderts Angaben vor.
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