„Da Ich in Studien- und Normal-Schul-Weesen eine durchgängige Gleichförmigkeit eingeführt wissen will: So hat die Siebenbürgische Hof-Canzley in anbetracht aller dieser Studien- und Schul-Angelegenheiten sich nach den diesfalls in Meinen übrigen teutschen Erblanden herausgegebenen Generalien zu halten und mit Meiner Böhmisch-Oesterreichischen Hof-Canzley de concreto vorzugehen, auch keine andere, als die in diesen Ländern vorgeschriebene Bücher gebrauchen zu lassen. – Maria Theresia m. p.” Erd. udv. kant. 1488 ex 1777.