Ich begnehmige den Antrag, womit die sächsische Nation, ohne jedoch den nach 99 Jahren wiederum zurückfallenden Fogarascher Distrikt dazu zu widmen, vorbereitet und veranlasset werden könne, den beyläufig auf jährliche 14.000 fl. berechneten Aufwand zum Unterhalt einer vollständigen Universitaet zu übernehmen. Und damit selbe um so ehender dazu gebracht werden möge, will ich verwilligen dass die Forderung des Fisci auf den censum Sancti Martini Ihr völlig nachgesehen und die angebrachte Action darauf auf immer eingestellet und abgeschaffet werde. Nit minder will Ich gestatten, dass mit dem bursländer Capitul wegen Abtrettung eines Theils seines Zehendes ein Vergleich getroffen und das abgetrettene jährlich zu diesen 14.000 fl. geschlagen werden könne. – Nach diesen Säzen wird also das Werk auszuarbeiten und zu vollständiger Einleitung die gehörige Vorbereitung zu machen seyn. Gf. Blümegen m. p. Placet m. p. 1765. den 19-ten Xber. Staatsr. 709 ex 1765.