So schreibt die heilige* Schrift nichts über die Art und Weise vor, wie das Vieh geschlachtet werden müsse, noch dass es, wenn es gewisse Verletzungen am Leibe hat, nicht gegessen werden dürfe, ebenso wenig gebietet die Schrift die Vermischung von Fleisch und Milchspeisen. Die Thalmudischen Ueberlieferungen über diesen Punkt werden theils für mündliche Ueberlieferungen erklärt, theils nach einer eigentlichen Exegese aus der Schrift hergeleitet. Diejenigen, welche nun die göttliche Authorität des Thalmud nicht anerkennen, würden demnach an christlichen Tischen essen können. Unpartheische Universal Kirchenzeitung Nr. 6. Die zwei Partheyen im Judenthum.