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Hirsch Alfréd

Ungarns Grundbesitzverhältnisse

INHALT, EINLEITUNG


Inhalt

Einleitung

I. Der gebundene Besitz
  1. Kirchengüter
  2. Gemeinde und Compossessoratsgüter
  3. Fideikommisse
  4. Staatsgüter

II. Privatgüter
  1. Bauerngüter
  2. Der mittere Besitz
  3. Der Grossgrundbesitz
  4. Pachtverhältnisse

Rückblick

Einleitung

Die neueste Periode der ungarischen Landwirtschaft datiert vom Jahre 1848. - Die Ereignisse dieses Jahres haben nicht nur im politischen Leben, sondern auch auf dem Gebiete der Landwirtschaft mächtige Veränderungen hervorgerufen.

Das Bestreben, den Bauernstand aus seiner Unfreiheit zu lösen, ihn frei zu machen von den mannigfachen Lasten, die frühere Zeiten ihm aufgebürdet haben, war zu dieser Zeit am stärksten.

Ungarn, durch eine Reihe von Jahrhunderten ausgesprochener Feudalstaat, hatte zwar längst das Feudalsystem durch manche Aenderungen, so z. B. durch Erklärung der Erblichkeit, gelockert; dennoch hat es bis in die neueste Zeit noch einige Eigentümlichkeiten dieses Systems beibehalten.

Darüber, wie die Grundbesitzverhältnisse vor dem Jahre 1848 waren, besitzen wir zwar keine amtlichen Angaben, jedoch giebt es eine Anzahl verlässlicher Beschreibungen, aus denen wir ersehen können, dass der grösste Teil des Grund und Bodens in den Händen der Aristokratie und im Besitz der Kirche war.

[...] Die Ereignisse des Jahres 1848 haben diese Missverhältnisse etwas geändert. Sie brachten dem bisher an die Scholle gebundenen Bauer die völllige Freiheit und das alleinige und ausschliessliche Besitzrecht des bisher im Frondienste bebauten Bodens.

Nicht weniger von Einfluss war das kaiserliche Patent vom 2. März 1853, welches die Teilung der gemeinschaftlichen Weiden und Wiesen zwischen der Herrschaft und der Gemeinde anordnete.

[...] die Verteilung des Grundbesitzes seit den 50er Jahren die möglichst schlechteste Richtung genommen hat. - Das Wachsen der kleinen Bauerngüter mit 0,96 % ist nur scheinbar und offenbar dem Umstände zuzuschreiben, dass bei der Aufnahme im Jahre 1885 die Grösse des Bauerngutes bis 35 Joch fixiert wurde, während man in den 50er Jahren 30 Joch als Maximum nahm. Die Mittelgüter sowohl als die Bauerngüter haben sich vermindert; gewachsen sind blos die Latifundien und zwar laut der oben erwähnten Zahlen um 1,36 %.

Die letzte noch nicht vollendete Agrarstatistik stammt aus dem laufenden Jahre. Sie ist auf der Basis sehr eingehender, ja minutiöser Erhebungen zusammengestellt, behandelt aber blos den in der "toten Hand" liegenden gebundenen Besitz.

[...] Was bei diesen Zahlenangaben auf den ersten Blick ins Auge fällt, ist die beispiellose Abnahme der Pächterklasse. Während eines Zeitraumes von 10 Jahren haben sich die Pächter um 14590 vermindert, was einer Abnahme von 62,37 % entspricht.

Die Ursachen dieser eigentümlichen und auf ungesunde Zustände hinweisenden Erscheinung werden wir bei Besprechung der Pachtverhältnisse zu ergründen suchen.

Auf Grund des ermittelten Katastralreinertrags ist der Wert des Grundbesitzes bei 4prozentiger Kapitalisierung auf 3666 Millionen Gulden berechnet werden. Dazu kommt noch der Wert des Viehbestandes mit 686 Millionen Gulden und der des toten Inventars mit 225 Millionen Gulden und schliesslich das in den Gebäuden angelegte Kapital im Betrage von 500 Millionen Gulden.

Somit repräsentiert also Ungarns landwirtschaftlicher Betrieb die Summe von rund 5077 Mill. Gulden.

Nach diesen allgemeinen, zur Orientierung dienenden Angaben wollen wir nun zur Betrachtung unseres eigentlichen Themas, der Besprechung der einzelnen Besitzkategorien, übergehen. Wir werden in zwei Teilen den gebundenen Besitz und den Privatbesitz betrachten. Zum ersten Teile steht uns, wie schon oben erwähnt, ausreichendes statistisches Material zu Gebote, während dasselbe für den zweiten Teil nur ein lückenhaftes ist. Der Grund davon liegt wohl darin, dass eine richtige Würdigung einer guten Agrarstatistik erst in den letzten Jahren Platz gegriffen hat.

Wir beginnen also im nächsten Kapitel die Betrachtung des gebundenen Besitzes.


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